Datenschutzbeauftragter Bayern
Schnell, einfach und kompetent

Datenschutzbeauftragter Bayern

Ihre Ansprechpartner in Sachen Datenschutz
Martine Emering Consulting UG (haftungsbeschränkt)

Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung stöhnen Unternehmen und Vereine in Bayern über die Last der einzuhaltenden Regelungen. Laien sind mit den Anforderungen oft überfordert und sich den möglichen Konsequenzen nicht bewusst. Als stressig und zeitaufwendig betiteln viele den Aufwand, der mit der DSGVO zusammenhängt. Zu einer der Neuerungen gehört die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten. Dieser gilt als Experte für den Datenschutz und ist in Ihrem Unternehmen der direkte Ansprechpartner, wenn es um Fragen rund um dieses Thema geht. Ich nehme Ihnen den Stress ab und übernehme für Sie die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte. So sind Sie auf der sicheren Seite und haben immer einen fähigen Profi als Ansprechpartner.

Immer auf der sicheren Seite

Grundsätzlich ist der Datenschutzbeauftragte für die Einhaltung der Datenschutzgesetze verantwortlich. In Bayern sowie in allen anderen Bundesländern regelt die DSGVO diesen Umstand. Zu seinen Aufgabenbereichen zählen unterschiedliche Tätigkeiten, wie die Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen, eben jener sind Sie als Unternehmer. Zudem arbeitet der Datenschutzbeauftragte mit der Aufsichtsbehörde zusammen und ist die Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Datenschutz. Als erfahrene Expertin übernehme ich die Rolle als Datenschutzbeauftragte und unterstütze Sie bei allen Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Datenschutz stehen.

Erweiterung des Datenschutzes – ePrivacy
Sicher ist sicher

Auch die aktuellen Datenschutzregeln weisen teilweise Lücken auf, die mithilfe der ePrivacy-Verordnung geschlossen werden sollen. So soll vor allem die Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation geschützt werden. Auch im Bereich des digitalen Gesundheitswesens sowie beim autonomen Fahren sorgt die ePrivacy-Verordnung für die Sicherung der Privatsphäre. Zudem soll es den Nutzern einfacher gemacht werden, das Tracking sowie die Speicherung der eigenen Daten besser zu kontrollieren. Als Datenschutzbeauftragte in Bayern bin ich auch für dieses Thema Ihre Ansprechpartnerin und sorge für die Einhaltung der aktuellen Regeln in Ihrem Unternehmen.

Mit dem Schrems II Urteil im Jahr 2020 wurde zudem die EU-US Privacy Shield gekippt. Somit sind seit diesem Urteil, die Übermittlungen von personenbezogenen Daten in die USA nicht datenschutzkonform. Über die „Binding Corporate Rules“ versuchen Unternehmen wie Microsoft trotzdem, ein angemessenes Datenschutzniveau zu halten.

  • Unterstützung bei umfangreichen Dokumentationspflichten
  • Gestaltung von Datenschutzerklärungen, Cookie-Consent
  • Unterstützung bei Prozessen zur Erfüllung der Betroffenen
  • Bewertung und Einführung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Beurteilungen von Melde- und Benachrichtigungspflichten
  • Berücksichtigung der Datenschutzgrundsätze
  • Durchführen von Datenschutzaudits
  • Internes Berichtswesen gegenüber der Chefetage, Konzernmanagement, Shareholder, Stakeholder etc.
  • Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden

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– Ihre unverbindliche Anfrage

Sie sind auf der Suche nach einem professionellen und zuverlässigen Datenschutzbeauftragten für Ihre Unternehmen in Bayern? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Ich berate Sie mit meinem umfangreichen Know-how, damit Sie sich gegen mögliche Risiken absichern können, die im Zusammenhang mit dem Datenschutz stehen. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme unser Kontaktformular. Sie erreichen mich zudem telefonisch unter 01525-6508592, 0971-78588630 oder per E-Mail an info@lohnbuchhaltung-schweinfurt.de.